Gewässerschau - Buero-Heberle

Wasser ist die wertvollste Ressource auf unserem Planeten - im Großen wie im Kleinen.
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Gewässerschau

Arbeitsgebiete > Öffentlichkeitsarbeit
Der Träger der Unterhaltungslast ist nach § 32 Abs. 6 WG gesetzlich verpflichtet, regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, die Gewässer einschließlich ihrer Ufer und das Gewässerumfeld zu besichtigen. Er führt die Gewässerschau als Träger der Unterhaltungslast an einem Fluss, Bach, See oder Teilabschnitten davon durch.
Die Gewässerschau dient dazu, die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen insbesondere zum Hochwasserschutz und der ökologischen Funktionen der Gewässer zu prüfen.
Ergänzend dazu ist die Unterstützung bei der Planung/Durchführung erforderlicher Sicherheitsüberprüfungen an Hochwasserrückhaltebecken zu nennen.

Das Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Siedlungsentwässerung (IBH) unterstützt die Träger der Unterhaltungslast bei der Organisation, Durchführung und Erarbeitung erforderlicher Maßnahmen.

Zudem bietet das IBH Hilfe an bei:
- Unterstützung der Gewässernachbarschaftstage
- Gewässerführungen
- Betreuung von Schulprojekten

- Führung von Schulklassen.

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