Gewaesserentwicklung - Buero-Heberle

Wasser ist die wertvollste Ressource auf unserem Planeten - im Großen wie im Kleinen.
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Gewaesserentwicklung

Arbeitsgebiete > Naturnaher Wasserbau
Die Gewässerentwicklungsplanung stützt sich rechtlich auf das Wasserhaushaltsgesetz und das Wassergesetz.
In die aktuelle Fassung wurden ökologische Zielsetzungen verstärkt eingebracht. Die Bedeutung des Lebensraumes Gewässer und die Berücksichtigung  von ökologischen Funktionen wurde dabei besonders betont.
Die naturnahe Entwicklung naturferner Gewässer wird ausdrücklich hervorgehoben. So hat der Träger der Unterhaltungslast bei nicht naturnahen Gewässern in einem angemessenen Zeitraum die Voraussetzungen für eine naturnahe Entwicklung zu schaffen. Hierzu sind Gewässerentwicklungspläne aufzustellen.
Zudem definiert die europäische Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der Harmonisierung des Umweltrechts das Ziel mit entsprechenden Maßnahmen einen guten ökologischen Zustand der Oberflächengewässer ihrer Mitgliedsstaaten zu erreichen.

Hierzu dient die Gewässerentwicklungsplanung als Instrument um vorhandene Informationen zu sammeln, zu bündeln und die für eine Gesamtbetrachtung des Gewässers fehlenden Informationen zu erarbeiten und abzustimmen. Der Träger der Unterhaltungslast hat durch den Gewässerentwicklungsplan eine fundierte Grundlage für die Arbeit am Gewässer. Das heißt durch die Bereitstellung von konkreten Maßnahmenvorschlägen bzw. Maßnahmenlisten wird die Basis zur dauerhaften, naturnahen Entwicklung, vor allem im Rahmen der Gewässerunterhaltung, geschaffen.

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