Hierzu dient die Gewässerentwicklungsplanung als Instrument um vorhandene Informationen zu sammeln, zu bündeln und die für eine Gesamtbetrachtung des Gewässers fehlenden Informationen zu erarbeiten und abzustimmen. Der Träger der Unterhaltungslast hat durch den Gewässerentwicklungsplan eine fundierte Grundlage für die Arbeit am Gewässer. Das heißt durch die Bereitstellung von konkreten Maßnahmenvorschlägen bzw. Maßnahmenlisten wird die Basis zur dauerhaften, naturnahen Entwicklung, vor allem im Rahmen der Gewässerunterhaltung, geschaffen.