§78-Verfahren - Buero-Heberle

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§78-Verfahren

Arbeitsgebiete > Hochwasserschutz
Die Bewertung von Bauvorhaben in potenziellen Überschwemmungsgebieten ist in den letzten Jahren eine primäre Fragestellung in stark besiedelten Bereichen.
Der § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes formuliert für  Überschwemmungsgebiete besondere Schutzvorschriften. Bauliche Maßnahmen sowie bestimmte Maßnahmen zur Umgestaltung der Geländeoberfläche sind dabei zunächst einmal grundsätzlich untersagt.
Dies betrifft nicht nur private und gewerbliche Bauvorhaben (z.B. Errichtung von Gebäuden jeglicher Art) sondern auch kommunale Vorhaben der Bauleitplanung zur Ausweisung von neuen Wohn- oder Gewerbegebieten.
Es sind jedoch Ausnahmen von diesem Verbot möglich. Im Falle der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen (z. B. Wohngebäude) kann die Wasserrechtsbehörde die Zustimmung im Einzelfall erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Erteilung der Befreiung vom Bauverbot ist gegeben durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG. Die zuständige Behörde kann abweichend von Absatz 4 Satz 1 die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage genehmigen, wenn im Einzelfall das Vorhaben:
  1. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird,
  2. den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
  3. den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
  4. hochwasserangepasst ausgeführt wird

oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können.

Inwieweit diese Voraussetzungen erfüllt werden, kann durch hydraulische Berechnungen bewertet werden. Dabei können je nach Komplexität der Fragestellung ein- oder mehrdimensionale Modellrechnungen erforderlich sein.
Wir informieren und beraten Bauherren bezüglich der Zulässigkeit ihres Bauvorhabens aus wasserrechtlicher Sicht, zeigen die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen des Bauvorhabens durch Berechnungen auf, geben Hinweise und Empfehlungen zur Verringerung von nachteiligen Auswirkungen, zum Ausgleich von Retentionsraumverlusten sowie Empfehlungen zu hochwasserangepassten Bauweisen.
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