ARBEITSGEBIETE - Buero-Heberle

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ARBEITSGEBIETE

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Bürophilosophie
Projekte werden in spezifischen Teams bearbeitet, deren Mitglieder über langjährige Planungserfahrung verfügen. Durch regelmäßige Teilnahme an internen und außerbetrieblichen Fortbildungen können wir Ihnen eine hohe Fachkompetenz garantieren.
Durch die Verbindung aus fortwährender Aneignung neuer Informationen und intensiver Kommunikation sowohl intern als auch mit unseren Geschäftspartnern wird die Grundlage geschaffen, um in allen von uns bearbeiteten Projekten erfolgreich für den Kunden auftreten zu können.
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Leistungsbild
Das Leistungsspektrum des 2005 gegründeten Ingenieurbüros für Wasserwirtschaft und Siedlungsentwässerung (IBH) umfasst die Objektplanungen nach HOAI für Ingenieurbauwerke und Freianlagen in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie Fachgutachten und Sonderleistungen aus dem Bereich des Wasserbaus und der Wasserwirtschaft.
Wir gewährleisten Ihnen eine kompetente, unabhängige Ingenieurberatung und erarbeiten für Sie eine unter technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten optimale Lösung.
In der Genehmigungs- und Förderphase der Projekte können wir Sie mit unserer Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden unterstützen.
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Wasserbau/Wasserwirtschaft
Hochwasserschutzkonzepte:
Im naturnahen Wasserhaushalt ist ein Hochwasser ein natürliches Ereignis. Zur Katastrophe wird das Ausufern von Gewässern erst dann, wenn der Mensch und seine Güter dadurch Schaden erleiden. Je intensiver die Nutzung im direkten Gewässerumfeld ist, desto schwerer wiegen die Folgen einer Überflutung der einst zum Gewässer gehörenden Aue.
Der moderne Hochwasserschutz baut auf den 3 Säulen natürlicher Wasserrückhalt in der Fläche (Hochwasserflächenmanagement), technischer Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge auf.
Somit existiert keine einseitige Ausrichtung auf einen bestimmten technischen Lösungsansatz zur Bekämpfung der Hochwassergefahr.
Angestrebt wird eine nach den Regeln der Technik erstellte Hochwasserschutzplanung, die als Ergebnis aus einer gesamtanschaulichen Variantenuntersuchung vier Optimierungsziele verfolgt:
- Möglichst hoher Hochwasserschutzgrad,
- Wirtschaftlichkeit (Nutzen-Kosten-Vergleich),
- Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger,
- ökologische Eingriffsminimierung.
Wir erarbeiten für Sie Maßnahmen im Kontext von Wasserbau und Wasserwirtschaft:
  • Rückhaltemaßnahmen, Linienschutz, Mobile Schutzmaßnahmen
  • Vertiefte Sicherheitsüberprüfungen nach DIN 19700
  • Kosten-Nutzen-Analysen.

Hochwasseralarm- und Einsatzpläne:
Ein Alarm- und Einsatzplan Hochwasser soll einer betroffenen Gemeinde/Stadt im Gefahrenfall eine systematische und effektive Gefahrenabwehr zum Schutz von Menschen und Sachwerten sowie der Umwelt ermöglichen.
Er soll durch Auflistung der erforderlichen Maßnahmen in logischer Reihenfolge systematische und schnelle Funktionsabläufe ermöglichen und durch eine klare und straffe Führungsorganisation und Koordination die Zusammenarbeit aller Aufgabenträger und Hilfskräfte gewährleisten.
Der Alarm- und Einsatzplan ist mindestens jährlich zu überprüfen und fortzuschreiben. Erfahrungen aus den vorangegangenen Hochwasserereignissen sind einzuarbeiten.
Bei der Erstellung und Fortschreibung helfen wir Ihnen, um den bestmöglichen Gefahrenschutz zu gewährleisten.

Starkregenrisikomanagement:
Starkniederschläge kurzer Dauer und hoher Intensität verursachen oftmals enorme Schäden und haben gerade in der letzten Zeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung geführt mit dem Wunsch, die Gefahren mittels Einzugsgebietsbetrachtungen sichtbar zu machen. Für die Analyse der Gefahren durch den Abfluss von Niederschlagsmengen auf der Geländeoberfläche werden derzeit neue hydrologische Verfahren eingesetzt.
Als Resultat entstehen Risikokarten, die besonders betroffene Bereiche aufzeigen und Maßnahmen vorschlagen, die Gefahren durch bauliche Vorsorge oder Verhaltensanpassungen zu minimieren.
Der Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ ist eine Arbeitsanleitung für die Erkundung von Gefahren durch Starkregen. Die Gefährdungserkundung durch Starkregen und die Erstellung eines Konzeptes für ein Starkregenrisikomanagement ist eine Empfehlung im Rahmen der kommunalen Vorsorgeplanung. Die Erfahrungen zeigen, dass bauliche und nichtbauliche Maßnahmen der öffentlichen und privaten Träger nur auf der Grundlage eines abgestimmten Gesamtkonzeptes die Risiken durch Starkregen wirkungsvoll und effizient reduzieren oder vermeiden können.

§78-Verfahren:
Die Bewertung von Bauvorhaben in potenziellen Überschwemmungsgebieten ist in den letzten Jahren eine primäre Fragestellung in stark besiedelten Bereichen. § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes formuliert für  Überschwemmungsgebiete besondere Schutzvorschriften. Bauliche Maßnahmen sowie bestimmte Maßnahmen zur Umgestaltung der Geländeoberfläche sind dabei zunächst einmal grundsätzlich untersagt.
Dies betrifft nicht nur private und gewerbliche Bauvorhaben (z.B. Errichtung von Gebäuden jeglicher Art) sondern auch kommunale Vorhaben der Bauleitplanung zur Ausweisung von neuen Wohn- oder Gewerbegebieten.
Es sind jedoch Ausnahmen von diesem Verbot möglich. Im Falle der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen (z. B. Wohngebäude) kann die Wasserrechtsbehörde die Zustimmung im Einzelfall erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Erteilung der Befreiung vom Bauverbot ist gegeben durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG. Die zuständige Behörde kann abweichend von Absatz 4 Satz 1 die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage genehmigen, wenn im Einzelfall das Vorhaben:
die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird, den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert, den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und hochwasserangepasst ausgeführt wird oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können. Inwieweit diese Voraussetzungen erfüllt werden, kann durch hydraulische Berechnungen bewertet werden. Dabei können je nach Komplexität der Fragestellung ein- oder mehrdimensionale Modellrechnungen erforderlich sein. Wir informieren und beraten Bauherren bezüglich der Zulässigkeit ihres Bauvorhabens aus wasserrechtlicher Sicht, zeigen die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen des Bauvorhabens durch Berechnungen auf, geben Hinweise und Empfehlungen zur Verringerung von nachteiligen Auswirkungen, zum Ausgleich von Retentionsraumverlusten sowie Empfehlungen zu hochwasserangepassten Bauweisen.
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Modellierung
Hydrologie:
Die hydrologische Flussgebietsmodellierung liefert die maßgeblichen Grundlagen für eine gewässerbezogene, nachhaltige Gewässerbewirtschaftung. Es werden Informationen in Form von Gebietsverhalten, Abflussbildungen und Wellenabläufen bewertet und als Input für hydraulische Modellierungen und Bemessungsfragen benötigt.
Hierbei richten sich die Fragen nicht nur auf den Bereich des Hochwasseraspekts sondern vermehrt gilt es, die Niedrigwassersituation in Langzeitentwicklungen mit zu betrachten.

Hydraulik:
Die möglichst exakte Erfassung der Strömungsbedingungen und die computerunterstützte Lösung von Strömungsproblemen bilden die Voraussetzung für Planungen naturnaher oder technischer Wasserbaumaßnahmen.
Die Anwendung dieser Programme umfasst:
- die Berechnung des Abflussvermögens von Fließgewässern in unterschiedlichen Ausbauzuständen,
- Aussagen zur Änderung des Hochwasserabflusses durch den naturnahen Rückbau bzw. die naturnahe Umgestaltung von Fließgewässern,
- die Dimensionierung von Bauwerken zur Herstellung der ökologischen Durchgängigeit,
- die hydraulische Berechnung von Sonderbauwerken,
- ein- und mehrdimensionale hydrodynamisch-numerische Strömungsberechnungen.

Eindimensionale Modellierung - 1D:
1D-Modelle betrachten die Wasserspiegellinie und den Durchfluss nur in Hauptfließrichtung. Die Berechnungsverfahren reduzieren das Abflussverhalten auf über den Querschnitt gemittelte hydraulische Kennwerte (wie z.B. Fließgeschwindigkeit, Wasserspiegellage, Sohlschubspannung).
Eine stationäre Betrachtungsweise ist dann ausreichend, wenn Wasserspiegellagen bzw. Fließgeschwindigkeiten zeitunabhängig sind und daher nur in Abhängigkeit des Durchflusses berechnet werden sollen. Bei einem Hochwasserereignis ist die stationäre Betrachtungsweise dann zulässig, wenn die Verformung der Abflussganglinie innerhalb der Modellstrecke unberücksichtigt bleiben kann. Eine instationäre Berechnung ist dann notwendig, wenn über die Zeit Veränderungen der Strömungsverhältnisse auftreten. Dies ist z.B. bei der Simulation des Hochwasserablaufs unter Einbeziehung der Retentionswirkung der Vorländer der Fall.
Gekoppelte Modellierung - 1D/2D:
Flusssysteme mit definierter Hauptfließrichtung, zahlreichen Bauwerken und abschnittsweisen mehrdimensionalen Strömungsverhältnissen (z. B. auf dem Vorland).
Zweidimensionale Modellierung - 2D:
Tiefengemittelte 2D-Modelle ermöglichen, dass die Strömung an jeder Stelle im Untersuchungsgebiet als über die Fließtiefe gemittelter Wert ausgegeben werden kann. 2D-Modelle erlauben insbesondere bei komplexen Strömungsverhältnissen bzw. Flussbettgeometrien mit Bauwerken und/oder mit vegetationsreichen überfluteten Vorländern eine relativ genaue Berechnung der Strömungskennwerte.
Dreidimensionale Modellierung - 3D:
Zusätzlich zu den beiden horizontalen Ebenen wird bei diesen Strömungsmodellen die vertikale Komponente berechnet und es lassen sich so die Strömungsprozesse von stark dreidimensionalen Fließvorgängen simulieren.

GIS:
Geographische Informationssysteme sind Systeme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation räumlicher Daten. Sie unterstützen in der Aufbereitung großer Datenmengen, sind eine Datenbank und helfen bei der Flächen- und Gebietsanalyse in vielfältiger Form. Im Bereich der Modellierung erfolgt ihre Anwendung sowohl im Pre- als auch im Postprocessing und selbst im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sind GIS-Systeme nicht mehr verzichtbar. Das IBH nutzt die sich bietenden Werkzeuge und Berechnungstools, um im Zuge der Gebietsanalyse notwendige Informationen auszuarbeiten und lösungsorientiert anzuwenden.

Morphodynamik:
Bei den Geschiebe- und Schwebstoffmodellen kommen stochastische oder physikalische Ansätze zum Einsatz – je nachdem, ob der Gesamtfeststoffhaushalt eines Einzugsgebietes oder einer bestimmten Fließstrecke im Detail untersucht wird. Es werden morphologische, hydrologische sowie Daten bezüglich der Geschiebebildung und Geschiebecharakteristik benötigt. Als Berechnungsergebnisse können die stattfindenden Anlandungs- und Abtragungstendenzen für die gewählte Flussbettmorphologie simuliert werden.
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Ökologie und Umwelt
Grundstein einer nachhaltigen Gewässerentwicklung ist es, dem Gewässer Raum zur eigendynamischen Entwicklung zu geben. Die Vorgaben zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen außerorts aber auch  innerorts ergeben neue Potenziale den Gewässern diesen Raum anzubieten. Die wasserspiegelabsenkende Wirkung großzügiger Revitalisierungsmaßnahmen kann als Nebeneffekt im Hinblick auf eine Hochwasserschutzwirkung zudem genutzt werden.
Dennoch bestehen entlang der Gewässerkorridore nach wie vor zahlreiche Restriktionen die oftmas eine freie Entwicklung der Gewässer einschränken. Für diesen Fall kann über gezielte naturnahe Aufwertungen der Zustand optimiert und im Rahmen des wirtschaftlich darstellbaren verbessert werden.
Derartige Maßnahmen bieten sich an wenn:
  • der Ausbau der Gewässer so gravierend war, dass eigendynamische Rückentwicklungen in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sind,
  • Siedlungsflächen, Verkehrswege und andere Restriktionen eine Sicherung des Gewässerlaufes unabdingbar machen,
  • Querbauwerke für Fische und wirbellose Gewässerlebewesen die Durchgängigkeit verhindern.
Wir erarbeiten die erforderlichen Planungsunterlagen und zeigen Ihnen Möglichkeiten einer fördergestützten Umsetzung.
Weitere Maßnahmen im Kontext von Ökologie und Umwelt:
  • Planung Fischpassierbarer Bauwerke
  • Gewässerentwicklungspläne
  • Gewässerstrukturgütekartierungen (GESTRUK)
  • Gewässerunterhaltungs-/-pflegepläne.
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Siedlungswasserwirtschaft
Die Siedlungswasserwirtschaft organisiert den Umgang mit Trink-, Betriebs-, Ab- und Niederschlagswasser im Umfeld von Siedlungen.
Wir dimensionieren, planen und bauleiten die Neuverlegung und Erneuerung von Kanälen und Pumpwerken in Regen- und Mischwasserkanalnetzen.
Begleitend mit den erforderlichen Tiefbaumaßnahmen ist der Straßenbau. Im Bereich Straßenbau liegt das Hauptaugenmerk auf der Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung von Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen.
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Umweltbaubegleitung
Erfahre Bauleiter begleiten unsere Auftraggeber bei der Realisierung und Überwachung der Projekte. Die Umweltbaubegleitung (UBB) dient der Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung. Dabei werden insbesondere die Anforderungen zum vorsorgenden Biotop- und Artenschutz, Boden- und Gewässerschutz berücksichtigt. Die zentrale Aufgabe der UBB stellt somit die Überwachung der genehmigungskonformen Umsetzung der landschaftspflegerischen Maßnahmen sowie der gewässerökologischen Maßnahmen einschließlich der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen dar. Aus den Planunterlagen werden die ökologischen Erfordernisse entnommen, mit den Ausführenden besprochen und deren Umsetzung kontrolliert.
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Öffentlichkeitsarbeit
Erarbeitung von Informationsmaterialien:
Zum Arbeitsspektrum des IBH zählt auch die Konzeption von Informationsmaterial zu Projekten, die die wasserwirtschaftlichen und ökologischen Hintergründe und Ziele der durchgeführten Maßnahmen einem breiten Publikum näherbringen sollen.
Zu den angebotenen Leistungen gehören:
  • Konzeption von Schautafeln in verschiedenen Größen,
  • Erstellung von Gewässerlehrpfaden,
  • Layout und Druck von Flyern und Informationsbroschüren.

Organisation und Durchführung von Gewässerschauen:
Der Träger der Unterhaltungslast ist nach § 32 Abs. 6 WG gesetzlich verpflichtet, regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, die Gewässer einschließlich ihrer Ufer und das Gewässerumfeld zu besichtigen. Er führt die Gewässerschau als Träger der Unterhaltungslast an einem Fluss, Bach, See oder an Teilabschnitten davon durch. Die Gewässerschau dient dazu, die Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen insbesondere zum Hochwasserschutz und der ökologischen Funktionen der Gewässer zu prüfen.
Ergänzend dazu ist die Unterstützung bei der Planung/Durchführung erforderlicher Sicherheitsüberprüfungen an Hochwasserrückhaltebecken zu nennen.
Das Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Siedlungsentwässerung (IBH) unterstützt die Träger der Unterhaltungslast bei der Organisation, Durchführung und Erarbeitung erforderlicher Maßnahmen.

Zudem bietet das IBH Hilfe an bei:
  • Unterstützung der Gewässernachbarschaftstage,
  • Gewässerführungen,
  • Betreuung von Schulprojekten,
  • Führung von Schulklassen.
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Referenzen

Eine umfangreiche Referenzliste mit zugehörigen Auftraggebern und Ansprechpartnern kann nach Rücksprache zugesandt werden.
ausgewählte Beispiele:

Wasserbau/Wasserwirtschaft


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Technische Ausstattung

Betriebssystem
Windows 10
Windows Server 2022 und DSL Anschluss
Peripheriegeräte
DIN A 0 Farb-Plotter, DIN A 3 Multifuntionslaserdrucker, DIN A 4 Kopierer/Laserdrucker
Ausschreibung und Vergabe
Orca-AVA
Messgeräte
Abflussmessung mittels Salztracer (Easyflow)
Flügelrad-Strömungsmessgerät (Bestimmung der Fließgeschwindigkeit)
Datensicherung
Eine umfangreiche Datensicherung wird durch automatisierte, permanente Festplattenspiegelungen im Server und durch tägliche externe Sicherungen gewährleistet.
CAD
AutoCAD-Map 3D (CAD-Zeichenprogramm und GIS-Verarbeitung)
Auto Terrain (digitales Geländemodell, AutoCAD-Erweiterung)
BricsCAD®
BBSoft 3D-Geländemodell (DGM), BB-Soft - Flussvermessung (GPRO)
GIS
ArcGis, Q-Gis
Hydraulik
Wasp Tools 1D, HecRas - 1D/2D, Basement 2D
FloodArea, cePipe - Rohrnetzmodellierung
Freibordberechnung an Stauanlagen
Siedlungsentwässerungssoftware
Hydrologie
IHW-Programmpaket, (Flussgebietsmodellierung etc.)
Morphologie
Basement
Ingenieurbüro Heberle
Gartenstraße 91, 72108 Rottenburg am Neckar
PHONE: 07472 951 651 - 0
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